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LG Bautzen, 31.07.2002 - 4 O 920/01 |
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Verfahrensgang
- LG Bautzen, 31.07.2002 - 4 O 920/01
- OLG Dresden, 21.02.2003 - 21 U 1948/02
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 21.02.2003 - 21 U 1948/02
Zur Räumungs- und Herausgabepflicht von ursprünglich zu Erholungszwecken …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 31.07.2002, Az.: 4 0 920/01, aufgehoben und die Beklagte verurteilt, das von der Klägerin gepachtete Flurstück der Gemarkung in einer Größe von 2, 07 ha geräumt und in den alten Zustand versetzt an die Klägerin herauszugeben.Die Klägerin beantragt unter Wiederholung ihres erstinstanzlichen Vertrags, das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 13.09.2002, Aktenzeichen: 4 O 920/01, aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, das von der Klägerin gepachtete Flurstück der Gemarkung in einer Größe von 2, 07 ha geräumt und in den alten Zustand versetzt an die Klägerin herauszugeben.